Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2025

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der DENTARA Medical UG (haftungsbeschränkt), Schwanenwik 26, 22087 Hamburg (nachfolgend „DENTARA“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn DENTARA deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von DENTARA sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. Leistungserbringung zustande.
2.2 Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

 

3. Lieferfristen und Lieferbedingungen

3.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von DENTARA schriftlich bestätigt wurden und der Besteller alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig bereitgestellt hat.
3.2 Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs von DENTARA liegende Ereignisse befreien DENTARA für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht. In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als drei Monate, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Bei nicht rechtzeitiger oder fehlerhafter Selbstbelieferung behält sich DENTARA den Rücktritt vom Vertrag vor. DENTARA verpflichtet sich, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und etwaige Gegenleistungen zu erstatten.
3.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

 

4. Versand, Gefahrübergang, Versicherung

4.1 Der Versand erfolgt ab Werk bzw. Lager auf Gefahr des Bestellers.
4.2 Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder den Besteller selbst geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Besteller über.
4.3 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
4.4 Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Bestellers.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug.
5.3 Im Verzugsfall berechnet DENTARA Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie ggf. weitere Verzugsschäden.
5.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.5 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, ist DENTARA berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von DENTARA.
6.2 Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
6.3 Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an DENTARA ab; DENTARA nimmt diese Abtretung an.
6.4 Bei Zahlungsverzug kann DENTARA die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.5 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf eigene Kosten gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern.
6.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 %, gibt DENTARA auf Verlangen Sicherheiten frei.

 

7. Gewährleistung

7.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagenschriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
7.2 Im Falle eines Mangels steht DENTARA das Recht zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu.
7.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Besteller nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.4 Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 8.
7.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen oder in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB.

 

8. Haftung

8.1 DENTARA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DENTARA.

 

9. Datenschutz

DENTARA verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Hinweise zum Datenschutz sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung zu entnehmen, abrufbar unter www.prothesoft.com.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Besteller Kaufmann ist.

 

Hamburg, Oktober 2025
DENTARA Medical UG (haftungsbeschränkt)
Schwanenwik 26, 22087 Hamburg

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